Durch unsere begleitenden Unfallgutachten sind wir vom Schadeneintritt bis zur Schadenregulierung für Sie aktiv.
Den ersten Schritt haben Sie schon getan – Sie haben unsere Homepage gefunden. Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Unfall das Recht auf eine Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall erforderlich sind. Dazu gehören u.a. auch die Kosten für einen Sachverständigen. Durch unsere begleitenden Unfallgutachten sind wir vom Schadeneintritt bis zur Schadenregulierung für Sie aktiv.
Sie als Geschädigter haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung einen eigenen Sachverständigen schickt.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt:
Telefon: 0 44 02 – 98 44 36
eMail: info@svb-knutzen.de