Unfall. Was nun?

Kfz Auto Unfall Gutachten

Durch unsere begleitenden Unfallgutachten sind wir vom Schadeneintritt bis zur Schadenregulierung für Sie aktiv.

Den ersten Schritt haben Sie schon getan – Sie haben unsere Homepage gefunden. Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Unfall das Recht auf eine Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall erforderlich sind. Dazu gehören u.a. auch die Kosten für einen Sachverständigen. Durch unsere begleitenden Unfallgutachten sind wir vom Schadeneintritt bis zur Schadenregulierung für Sie aktiv.

Sie als Geschädigter haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung einen eigenen Sachverständigen schickt.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt:
Telefon: 0 44 02 – 98 44 36
eMail:  info@svb-knutzen.de
 


Gutachterliche Schadenprognose bei Bagatellschaden

Bei einem Schaden unterhalb der Bagatellgrenze (hier 561,62 Euro netto) darf der Geschädigte den Schadengutachter mit einer Reparaturkostenprognose beauftragen. Liegen die Kosten etwa in der Größenordnung, die auch eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag berechnen würde (hier knapp 100 Euro), verstößt der Geschädigte damit nicht gegen die Schadenminderungspflicht. So urteilte das AG Lüdenscheid. Das Argument, dass eine Werkstatt die Kosten bei einer Reparatur verrechnen würde, verfängt schon deshalb nicht, weil der Geschädigte nicht verpflichtet ist, eine Reparatur vornehmen zu lassen (AG Lüdenscheid, Urteil vom 28.02.2019, Az. 94 C 404/18, Abruf-Nr. 207785, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Mayer, Sprockhövel).

Finger weg von Kostenvoranschlägen bei Haftpflichtschäden
Das ist ein wiederkehrendes Thema. Es spricht alles gegen Kostenvoranschläge und alles für die Einschaltung eines Schadengutachters. Die Schadengutachter gelten in der Rechtsprechung als neutral. Jedenfalls darf der Geschädigte sie für neutral halten. Ein Kostenvoranschlag ist hingegen eine interessengetriebene Leistung der Werkstatt, die im günstigsten Fall später die Rechnung stellen möchte. Dass eine möglichst hohe Rechnung durch einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorbereitet wird, liegt auf der Hand.

Reparatur gemäß gutachterlichen Vorgaben
Hundertfach hat die Rechtsprechung bestätigt: Erteilt der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag, gemäß den gutachterlichen Vorgaben zu reparieren, beißt sich der Versicherer mit seinen stereotypen „Dies und das war nicht notwendig“-Einwendungen die Zähne aus. Denn der Geschädigte darf sich auf den Gutachter verlassen. Dann muss es aber auch der Schadengutachter gewesen sein. Die Bagatellgrenze, die sich derzeit bei etwa 1.000 Euro Schadenhöhe einpendelt, steht da nicht im Weg. Sie markiert nur die Schwelle zum vollumfänglichen Gutachten, jedoch nicht die zum Gutachter. Der Geschädigte muss lediglich die Kosten für die gutachterliche Leistung im Auge behalten. Und das tut er, wenn er den Schadengutachter mit einem kostengünstigen Produkt beauftragt.

Wichtig » Der reflexartige Versuch der Versicherer, die Geschädigten bei solch kleinen Schäden auf den Kostenvoranschlagsweg zu verpflichten, ist untauglich. Denn auch beim kleinen Schaden darf der Geschädigte die neutrale Expertise einholen.


Pkw mit Allrad, ein Reifen beschädigt, zwei ersetzt

Kfz Gutachter SUV Allrad GeländewagenWird bei einem Haftpflichtschaden ein Reifen beschädigt und werden auf der Achse beide Reifen erneuert, um Unterschiede beim Abrollumfang zu vermeiden, so kommt ein „Neu für alt-Abzug“ zwar in Betracht. Er ist im Einzelfall nicht vorzunehmen, wenn dem Geschädigten daraus kein Wirtschaftlicher Vorteil erwächst, entschied das AG Stuttgart.

Die Reifen hatten noch ca. 5 mm Profil. Damit bekommt der Geschädigte nun 2,5 bis 3 mm Profil hinzu, womit er auf den ersten Blick auch wirtschaftlich besser gestellt ist, denn er muss die Reifen nun später ersetzen. Weil jedoch beim Allradfahrzeug alle vier Räder etwa den gleichen Abrollumfang haben sollen, muss er sie erneuern, wenn er irgendwann die anderen beiden Reifen ersetzt.

Also kann er das unfallbedingt hinzugekommene Profil nicht aufbrauchen. Es entsteht also kein wirtschaftlicher Vorteil (AG Stuttgart, Urteil vom 21.11.2017, Az. 43C2284/17).

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